Katholisch-Theologische Fakultät
Das Kirchenrecht als praktische Wissenschaft zielt auf die Erhellung der rechtlichen Strukturen und Zusammenhänge sowie von Entscheidungsprozessen in der Kirche auf der ortskirchlichen und der weltkirchlichen Ebene. Ein wesentliches Verdienst der Codex-Reform in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts war es, Bezügen aus der Weltkirche die Tür zu öffnen. Zu einer zeitgemäßen Kanonistik im 21. Jahrhundert gehört es, diese Blickrichtung zu internalisieren, um zu sehen, wie andernorts auf die Anforderungen der Zeit rechtlich relevant reagiert wird.
Edition und Kommentierung der nachgelassenen kirchenrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Schriften
Der Mainzer Weihbischof und frühere Professor für Kirchenrecht an der alten Universität Mainz, Ludwig P. Behlen, hat in seiner Zeit vor allem durch seine kirchenrechtlichen Gutachten und das Schrifttum seiner Schüler die kirchliche Rechtspraxis und die Gestaltung der seinerzeitigen kirchenpolitischen Landschaft nachhaltig beeinflusst. In seiner Zeit galt er als gemäßigt aufklärerisch, später, vor allem nach der Neugründung des (napoleonischen) Bistums Mainz, geriet er wegen dieser Haltung in Verruf und weitgehend in Vergessenheit. Die Martinus- Bibliothek des Bistums Mainz beherbergt seinen publizistischen, wissenschaftlichen und administrativen Nachlass. Dieser kirchenrechtsgeschichtliche Schatz des Erzbistums Mainz blieb bis 2011 unberührt. Die Edition des Behlenschen Nachlasses an Schriften, soll ihn diesem Vergessen entreißen und sowohl dem Autor als auch seinem kanonistischen und rechtspraktischen Wirken einen angemessenen Platz in der Reihe der deutschen Kirchenrechtler seiner Zeit zuweisen.
Seit dem Sommer 2011 arbeiten ein Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin des Seminars an der Erfassung des Konvoluts und der Übertragung ausgewählter Handschriften in Leseschrift. Die erste Phase des Projekts ist auf drei Jahre angelegt.
Diese Forschung wäre nicht möglich, wenn sie nicht sowohl administrativ als auch durch Drittmitteln durch das Bistum Mainz unterstützt würde.
Von der Wiederbegründung des Bistums bis in die Gegenwart
Die Kirchenrechtswissenschaft hatte im alten Kurfürst-Erzbistum Mainz eine lange Tradition und einen kirchenpolitisch bedeutsamen Rang. Mit der Auflösung des alten Erzbistums, der Aufhebung der Bildungseinrichtungen für den Klerus und der napoleonischen Neugründung von Bistum, Priesterseminar und Universität beginnt für diese Wissenschaft ein neuer Abschnitt. Schon Bischof Colmar erweist sich kirchenpolitisch und apologetisch anders ausgerichtet, als die gemäßigt aufklärerischen Episkopalisten der Vorzeit. Das hat auch Einfluss auf die Entwicklung der Kirchenrechtswissenschaft in Mainz, am Bischöflichen Seminar ebenso, wie an der Universität. Diese Entwicklung ist bisher weitgehend verborgen. Hier gilt es den historischen Befund anhand der Personen und ihrer Lehre und Forschung zu erheben, ggf. zu erschließen und kanonistisch zu bewerten. Es wird sich erweisen, ob vom 19. bis ins 21. Jahrhundert ein neuer Traditionsstrang auszumachen ist, oder ob wir es mit singulären Einzelgelehrten von wechselndem Einfluss zu tun haben.
Dr. theol. Sabrina Meckel-Pfannkuche: Die Rechtsstellung der Kleriker in der Rechtsordnung der lateinischen Kirche. Rechtsgeschichtliche Entwicklungen, theologische Begründung und rechtliche Kontur. (2016)
Dr. iur. can. Wilfred Chidi Agubuchie: Lay Participation in Church Governance in Nigeria: Towards Pastoral Co-responsibility; With Emerging Values from Igbo (Nigerian) Cultural System of Governance. (2021)
Dr. Cathrin Kipfstuhl: Das kirchliche Arbeitsrecht im Umbruch. Herausforderungen angesichts der Differenzierungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Wandels in der Kirchlichkeit. (2024)
Dr. theol. Lukas Maria Brechtel: Möglichkeiten und Grenzen einer Beteiligung von Laien an der Leitungsgewalt in der katholischen Kirche. Eine Untersuchung im Kontext neuerer Rechtsentwicklungen (2024)
- Prof. Dr. theol. lic.iur.can. MA Thomas Meckel (MSLR, MCL)
- Dr. theol. lic.iur.can. Sabrina Meckel-Pfannkuche (MSLR, MCL)
- Dr. iur. can. Wilfred C. Agubuchie (MSLR, MCL)
- Dipl. theol. lic.iur.can. Jeremias Kehren OPraem (MSLR, MCL)
- MEd. Anna-Christina Schmees (MSLR)
- MEd. lic.iur.can. Julia Fink (MSLR, MCL)
- Dipl. theol. lic.iur.can. Julian Halbeisen SJ (MSLR, MCL)
- Dr. theol. lic.iur.can. Marc Kalisch (MSLR, MCL)
- Ass. jur. lic.iur.can. Dot.ssa Melanie Rosenbaum (MSLR)
- Prof. Dr. iur. lic.iur.can. Stephan Dusil (MSLR, MCL)
- Dr. mult. lic.iur.can. Declan O´Keeffe (MSLR, MCL)
- Dr. theol. lic.iur.can. Martina Tollkühn (MSLR, MCL)
- Mag. theol. lic.iur.can. MA Julia Adams (MSLR; MCL)
- Avocat Dmytro Tupchiienko (MSLR)
- P. Dr. theol. lic.iur.can. Stefan Würges SJM (MSLR, MCL)
- Lic.iur.can. Sarah Wagner-Wassen (MSLR)
- Lic.iur.can. Rev. Gary John O`Brian, LL.B., LPC (MCL)
- Lic.iur.can. Rev. Fr. Barry Patrick White (MCL)
- Lic.iur.can. Rev. Fr. Ariel Alonso (MCL)
- Lic.iur.can. Rev. Fr. Ikenna Paschal Okpaleke (MSLR)
- Lic.iur.can. Richard Graham Howard (MSLR)
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Aktuelle Fragen des Kirchen- und Religionsrechts – Kolloquium für Promovierende und Studierende mit Qualifikationsarbeiten im Kirchenrecht
Dozent:in: Prof. Dr. Matthias Pulte -
Einführung in das Kirchenrecht – Allgemeine Normen
Dozent:in: Prof. Dr. Matthias Pulte -
Einführung in die Praktische Theologie
Dozent:in: Univ.-Prof. Dr. Stefan Altmeyer; Univ.-Prof. Dr. Ansgar Franz; PD Dr. theol. habil. Wolfgang Fritzen; Prof. Dr. Matthias Pulte -
Kirchliches Vermögensrecht
Dozent:in: Prof. Dr. Matthias Pulte -
Menschenrechte in Staat und Kirchen. Theologische Positionierungen, rechtliche Verankerungen, Entwicklungen in der Rechtsprechung (mit Exkursion EGMR/BVerfG – 2 volle Tage)
Dozent:in: Prof. Dr. Matthias Pulte; Univ.-Prof. Dr. Michael Roth -
Recht des Verkündigungs- und Heiligungsdienstes
Dozent:in: Prof. Dr. Matthias Pulte -
Religionsrecht – Gesetze und Verträge
Dozent:in: Prof. Dr. Matthias Pulte -
Religiöses Lehren und Lernen im Recht von Staat und Kirche
Dozent:in: Prof. Dr. Matthias Pulte -
Religious Freedom in European Law and Jurisprudence – mit Exkursion EGMR/BVerfG (Fremdsprachennachweis für Jurastudierende gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 6 JAPO)
Dozent:in: Prof. Dr. Matthias Pulte
SoSe 2026
Das Angebot
Das kanonische Prozessrecht sieht im Motu Proprio Mitis Iudex Dominus (Art. 2-4 Ratio procedendi) vor, dass auf verschiedenen Ebenen kirchliche Berater in Ehefragen in den Diözesen und Pfarreien zu implementieren sind. Mit der Instruktion vom 29.4.2018 schafft der Gesetzgeber nun den rechtlichen Rahmen für die Ausbildung und Weiterbildung der Beraterinnen und Berater.
Dem Auftrag des Gesetzgebers folgend, bietet das Seminar für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht der JGU Mainz seit dem WS 2019/20 eine entsprechende Weiterbildung bzw. Schlüsselqualifikation für Beraterinnen und Berater auf der Ebene der Pfarrei einführen, die dazu geeignet ist, dass die Diözesen diesen Auftrag umsetzen können.
Das Angebot richtet sich an Studierende der Theologie und der Rechtswissenschaften und entsprechend Ausgebildete im kirchlichen Dienst, aber auch in beratenden und anwaltlichen Berufen, die im Bereich von Ehe und Familie tätig sind.
Für Studierende der JGU ist dies ein kostenfreies Angebot. Für JGU-externe Teilnehmer*innen, die ein Studium mit theologischem Hintergrund abgeschlossen haben, liegen die Kosten bei einmalig 420€. Die Kosten für JGU-externe Teilnehmer*innen mit juristischem Hintergrund liegen bei einmalig 910€. Studierende anderer Universitäten und Hochschulen entrichten je nach Studienrichtung einmalig folgende Gebühren: Theolog*innen 200€, Jurist*innen 300€. Auswärts erbrachte universitäre Studienleistungen können anerkannt werden, im kirchenrechtlichen Teilbereich aber nur, soweit sie zur Zeit der Geltung der aktuellen Rechtslage erworben wurden.
Studierende der JGU melden sich zur Teilnahem an der SQ BkR bitte per E-Mail direkt bei Prof. Dr. Pulte an! Von dort aus erfolgt dann die Eintragung in Jogustine, LMS und MS-Teams.
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Das Lehrangebot erfolgt in jährlichem Turnus.
Die SQ kann begleitend im Verlauf eines Vollstudiums erworben werden. Dort abgelegte Prüfungen, welche die vorbezeichneten Fächer einschließen, werden voll umfänglich (ohne Übernahme der Prüfungsnote der Modulprüfung) anerkannt. Handelt es sich um eine Fachprüfung, wird die Note übernommen.
Die SQ kann auch berufsbegleitend im Block- und Fernstudium erworben werden.
Alle Lehrveranstaltungen werden in zwei mündlichen Semestralprüfungen (a´15 Min.) geprüft. Im HS ist eine schriftliche Hausarbeit von 12-15 Seiten Umfang einzureichen. In der Übung wird eine Fallbearbeitung mit Lösungsansatz als Übungsleistung gefordert.
Die theologischen LV werden nicht gesondert geprüft. Ein Belegnachweis ist vorzulegen.
Die Koordination des Studiums der SQ liegt beim Seminar für Kirchenrecht. Dort erfolgt auch die Anmeldung und Verwaltung des Studiums. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: kirchenrecht[at]uni-mainz.de.
Zertifikat (mit kanonischer und staatlicher Anerkennung)
Das Zertifikat SQ Berater/in im Kirchlichen Eherecht wird vom Seminar für Kirchenrecht im Auftrag der Katholisch-Theologischen Fakultät ausgestellt. Es handelt sich nach Maßgabe der Instruktion „Die Studien des Kirchenrechts im Lichte der Reform des Eheprozesses“ (28. April 2018) der Kongregation für das Katholische Bildungswesen um ein kanonisch rechtlich anerkanntes Zertifikat der Aus- bzw. Weiterbildung, das zugleich die staatliche Anerkennung der JGU genießt (Certificate of Advanced Studies). Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer, den Sie über den beigefügten Link erreichen: https://www.zww.uni-mainz.de/files/2022/03/Kirchenrecht_03-22.pdf
Die SQ Ethik – Religion – Recht richtet sich als Angebot der Katholisch-Theologischen Fakultät an Studierende der Rechtswissenschaften, die neben den gesetzlich geforderten juristischen Qualifikationen für Juristinnen und Juristen eine Zusatzqualifikation durch interdisziplinäre Studien an einem anderen Fachbereich erwerben wollen, die das juristische Studium mit Blick auf die weiten Berufsfeldern von Juristinnen und Juristen ergänzen.
Worum geht es?
In Fällen der Güterabwägung spielen immer wieder außerhalb des juristischen Systems liegende Argumentationen eine Rolle. Moderne, diskursfähige philosophisch-theologische Ethik, Moraltheologie und Sozialethik bieten Deute- und Begründungsangebote, die bei der Bewertung von Lebenssachverhalten aus juristischer Perspektive hilfreich sein können. Der Blick in das Rechtssystem des Kirchenrechts weitet den Blick über den eigenen Rechtskreis hinaus. Das Religionsrecht zeigt auf, dass der Staat und die Religionsgemeinschaften in einem auch rechtlich dynamischen Verhältnis stehen und bisweilen zur Verwirklichung des Gemeinwohlauftrags aufeinander angewiesen sind.
Wie läuft es?
Es wird das nachstehende Lehrangebot aus dem Vollstudium Katholische Theologie (Niveau: Abschluss Mag.theol.) angeboten. Die SQ wird erreicht durch eine mündliche Abschlussprüfung über belegte und besuchte Vorlesungen im Umfang von 5 SWS sowie einen qualifizierten Seminarschein (2SWS) in einem Seminar freier Wahl aus den drei angebotenen Disziplinen.
Der Gesamtumfang der verpflichtenden Veranstaltungen beträgt 7 SWS, die im Regelfall im Verlauf von zwei Semestern besucht werden. Es ist jeweils eine Vorlesung aus jedem der drei Fächer zu wählen. Da alle Vorlesungen kumulativ in einem Kolloquium (30 min.) geprüft werden, ergeben sich 7 LP. Hinzu kommen 6 LP für das Hauptseminar. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden den Grundlagenschein Rechtsphilosophie erworben haben. Erste Informationen zum Studienprogramm finden Sie nachstehend und / oder erhalten diese bei Frau Prof. Dr. Friederike Wapler, Prof. Dr. Josef Ruthig (FB 03), Prof. Dr. Matthias Pulte (FB 01).
Was bringt es?
Die SQ E-R-R vermittelt Einblicke und Kompetenzen in den Bereich der Normbegründung aus ehtischer Perspektive, sowie einen Einblick in die eigenständige Gesetzgebung der katholischen Kirche, sowie das rechtliche Verhältnis von Staat und Religionen in der religionspluralen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Gerade der Blick in das Religionsrecht ergänzt das jurtistische Lehrangebot des FB 03 um einen Teilbereich, der Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Studiums der Rechtswissenschaft sonst nicht abgebildet wird.
Was ist nun zu tun?
Die Anmeldung der Studierenden erfolgt händisch im Prüfungsamt der Katholisch-Theologischen Fakultät. Eine Anmeldung über Jogustine ist nicht erforderlich. Es wird ein Studienbuch ausgegeben, in dem der Besuch bzw. die Belegung der Lehrveranstaltungen nachzuweisen ist.
Die Organisation der Prüfung liegt beim Studienbüro der Katholisch-Theologischen Fakultät am FB 01.
Die SQ kann in jedem Winter- oder Sommersemester begonnen werden.
NomoK@non ist ein Online-Journal für das Fachgebiet von Recht und Religion. Hier finden alle Interessierten aus Wissenschaft, Praxis und Gesellschaft Beiträge zu aktuellen sowie historischen Themen aus dem Schnittbereich von Recht und Religion. Gegenstand ist sowohl das staatliche und überstaatliche Recht („Nomos“), das sich auf Religion bezieht, als auch das interne religiöse Recht, besonders das Kirchenrecht („Kanon“). Die Zeitschrift wurde 1998 von Prof. Dr. Richard Puza gegründet und wird seit 2021 von Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann weitergeführt.
Herausgeber:
Prof. Dr. Burkhard Josef Berkmann, LMU München
Wissenschaftlicher Beirat:
Prof. Dr. Rüdiger Althaus, KTHF Paderborn
Prof. Dr. Bernd Dennemarck, KTHF Fulda
PD Dr. Andreas Graßmann, PLU Salzburg
Prof. Dr. Elisabeth Hartmeyer, KH Freiburg
Prof. Dr. Stefan Ihli, KU Eichstätt
Prof. Dr. Matthias Pulte, JGU Mainz
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Seminar für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht
FB 01, Katholisch-Theologische Fakultät
Johannes Gutenberg-Universität
Wallstraße 7a
D-55122 Mainz
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FB 01, Katholisch-Theologische Fakultät
Johannes Gutenberg-Universität
Saarstraße 21
D-55099 Mainz
Sekretariat: 06131 / 39-23902
E-Mail: kirchenrecht[at]uni-mainz.de
Homepage: Zentrum für interdisziplinäre Studien zu Religion und Recht