Am 18 Dezember 2023 veröffentlichte das Dikasterium für die Glaubenslehre die Erklärung Fiducia supplicans (Das flehende Vertrauen) über die pastorale Sinngebung von Segnungen. Die Erklärung wurde von Papst Franziskus mit seiner Unterschrift in einfacher Form approbiert. Eine approbatio in forma specifica liegt nicht vor. Diese Erklärung sorgte weltweit für großes Aufsehen, weil darin erstmalig die Legitimität der Segnung von Personen in Beziehungen festgestellt wurde, die in von der Kirche nicht anerkannten Beziehungen leben. Die Reaktionen auf diese Erklärung fielen gemischt aus. In einigen Teilen der Welt wurde sie begrüßt, in anderen aus unterschiedlichen Gründen verworfen.
Aus kirchenrechtlicher Perspektive ist zu beachten, dass diese Erklärung keine Gesetzesänderung mit sich bringt, weil sie in den Textbestand des can. 1170 CIC nicht eingreift.
Die Frage der Legitimität der in dem Dokument angesprochenen Segnungen ist zuerst auch eher eine Frage der Doktrin als der Disziplin. Kirchenrechtlich wäre eine solche Segnung erst dann zu beanstanden, wenn sie lehrmäßig verworfen würde. Genau das geschieht aber mit dem vorliegenden Dokument nicht. Es eröffnet vielmehr pastorale Horizonte, bei denen allerdings noch nicht letztlich geklärt ist, wie diese sich zur verbindlichen Lehre der Kirche verhalten. Die Erklärung ist eine theologische Reflexion, die eine Weiterentwicklung der vom Lehramt bisher offiziell vorgelegten Lehre über Segnungen enthält. Eine neue Lehre wird damit also nicht vorgelegt. Damit bleibt die Frage offen: Kann es eine theologisch vom Lehramt reflektierte pastorale Praxis in der Kirche geben, die von der amtlichen Lehre der Kirche nichts wegnimmt und damit schlussendlich von ihr abweicht? Aus kanonistischer Sicht muss diese Frage nicht beantwortet werden, weil die im Dokument beschriebene Form des Segens „to go“ positiv-rechtlich legitimiert wurde und kein Kleriker, der einen Segen nach diesen Bedingungen spendet, von seinem Vorgesetzen sanktioniert werden kann. Das gilt auch dort, wo Bischöfe meinen, diese Form des Segens in ihren Territorien verbieten zu können.
Aus kirchenrechtlicher Perspektive ist es mit Blick auf can. 12 § 1 CIC ferner interessant, dass diesem Dokument in Teilen der Weltkirche die Rezeption versagt wird. Das ist ein Vorgang, der mit so öffentlicher Breitenwirkung bisher kaum vorgekommen ist. In anderen Fällen geschah dies meist unaufgeregt und stillschweigend.
Die Diskussion zu diesem Dokument ist noch nicht beendet. Man darf beobachten, was folgt.
Erklärung Fiducia supplicans über die pastorale Sinngebung von Segnungen (18. Dezember 2023) (vatican.va): Fiducia supplicans – Die pastorale Sinngebung von Segnungen