SQ Beratung im kirchlichen Eherecht

Das Angebot

Das kanonische Prozessrecht sieht im Motu Proprio Mitis Iudex Dominus (Art. 2-4 Ratio procedendi) vor, dass auf verschiedenen Ebenen kirchliche Berater in Ehefragen in den Diözesen und Pfarreien zu implementieren sind. Mit der Instruktion vom 29.4.2018 schafft der Gesetzgeber nun den rechtlichen Rahmen für die Ausbildung und Weiterbildung der Beraterinnen und Berater.

Dem Auftrag des Gesetzgebers folgend, bietet das Seminar für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht der JGU Mainz seit dem WS 2019/20 eine entsprechende Weiterbildung bzw. Schlüsselqualifikation für Beraterinnen und Berater auf der Ebene der Pfarrei einführen, die dazu geeignet ist, dass die Diözesen diesen Auftrag umsetzen können.

Das Angebot richtet sich an Studierende der Theologie und der Rechtswissenschaften und entsprechend Ausgebildete im kirchlichen Dienst, aber auch in beratenden und anwaltlichen Berufen, die im Bereich von Ehe und Familie tätig sind.

Für Studierende der JGU ist dies ein kostenfreies Angebot. Für JGU-externe Teilnehmer*innen, die ein Studium mit theologischem Hintergrund abgeschlossen haben, liegen die Kosten bei einmalig 420€. Die Kosten für JGU-externe Teilnehmer*innen mit juristischem Hintergrund liegen bei einmalig 910€. Studierende anderer Universitäten und Hochschulen entrichten je nach Studienrichtung einmalig folgende Gebühren: Theolog*innen 200€, Jurist*innen 300€. Auswärts erbrachte universitäre Studienleistungen können anerkannt werden, im kirchenrechtlichen Teilbereich aber nur, soweit sie zur Zeit der Geltung der aktuellen Rechtslage erworben wurden.

Studierende der JGU melden sich zur Teilnahem an der SQ BkR bitte per E-Mail direkt bei Prof. Dr. Pulte an! Von dort aus erfolgt dann die Eintragung in Jogustine, LMS und MS-Teams.

 

Die Studieninhalte

Fach Lehrveranstaltung SWS (ECTS)
Kirchenrecht Kanonisches Eherecht 2 (3)
Kanonisches Prozess- und Verfahrensrecht 2 (3)
Dienst an Wort und Sakrament 2 (3)
Übung: kanonische Fallbearbeitung 1 (2)
Einführung in das Bürgerliche Ehe- und Familienrecht 1 (1)
Seminar (ggf. im Block): Ordentliche und außerordentliche Eheverfahren; Eherecht interreligiös 2 (6)

Fakultativ: für Studierende aus dem Mag.theol. und B/MEd. anzuerkennende Veranstaltungen:

Für Nicht-Theolog*inn*en verbindlich:

Sozialethik Ehe und Familie 1 (1)
Pastoraltheologie Übung (ggf. im Block): Das Gespräch in der Seelsorge 1 (2)
Liturgiewissenschaft Sakramentliche Feiern 2 (3)
  14 (24)

Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Das Lehrangebot erfolgt in jährlichem Turnus.

Die SQ kann begleitend im Verlauf eines Vollstudiums erworben werden. Dort abgelegte Prüfungen, welche die vorbezeichneten Fächer einschließen, werden voll umfänglich (ohne Übernahme der Prüfungsnote der Modulprüfung) anerkannt. Handelt es sich um eine Fachprüfung, wird die Note übernommen.

Die SQ kann auch berufsbegleitend im Block- und Fernstudium erworben werden.

Alle Lehrveranstaltungen werden in zwei mündlichen Semestralprüfungen (a´15 Min.) geprüft. Im HS ist eine schriftliche Hausarbeit von 12-15 Seiten Umfang einzureichen. In der Übung wird eine Fallbearbeitung mit Lösungsansatz als Übungsleistung gefordert.

Die theologischen LV werden nicht gesondert geprüft. Ein Belegnachweis ist vorzulegen.

 

Exemplarischer Studienverlaufsplan

 

  1. Semester

2. Semester

3. Semester

Eherecht

2 SWS – 3 LP

Dienst an Wort und Sakrament

2 SWS – 3 LP

Kanonisches Prozess- und Verfahrensrecht

2 SWS – 3 LP

 

Hauptseminar: Ordentliche und außerordentliche Eheverfahren

2 SWS – 6 LP

 

Einführung in das Bürgerliche Ehe- und Familienrecht

1 SWS – 2 LP

Übung: Fallbearbeitung

1 SWS – 2 LP

Pastoraltheologie

1 SWS – 1 LP

Ehe und Familie

1 SWS – 1 LP

Sakramentliche Feiern

2         SWS – 3 LP

5 SWS – 10 LP 4 SWS – 6 LP 5         SWS – 8 LP

Die Koordination des Studiums der SQ liegt beim Seminar für Kirchenrecht. Dort erfolgt auch die Anmeldung und Verwaltung des Studiums. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: kirchenrecht[at]uni-mainz.de.

Die konkrete Lehrveranstaltungsplanung finden Sie unter dem Menüpunkt "Lehre".

Zertifikat (mit kanonischer und staatlicher Anerkennung)

Das Zertifikat SQ Berater/in im Kirchlichen Eherecht wird vom Seminar für Kirchenrecht im Auftrag der Katholisch-Theologischen Fakultät ausgestellt. Es handelt sich nach Maßgabe der Instruktion "Die Studien des Kirchenrechts im Lichte der Reform des Eheprozesses" (28. April 2018) der Kongregation für das Katholische Bildungswesen um ein kanonisch rechtlich anerkanntes Zertifikat der Aus- bzw. Weiterbildung, das zugleich die staatliche Anerkennung der JGU genießt (Certificate of Advanced Studies).

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